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   BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97   

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BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97 (https://dejure.org/1997,25631)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1997 - 2 B 29.97 (https://dejure.org/1997,25631)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1997 - 2 B 29.97 (https://dejure.org/1997,25631)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an eine Divergenzrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).

    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Soweit die Beschwerde eine "Abweichung vom Grundsatz des effektiven Rechtschutzes - konkretisiert durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - <BVerfGE 88, 118 ff. [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]>)" rügt, wird kein Rechtssatz benannt, den das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung aufgestellt hat und von dem das Berufungsgericht abgewichen sein könnte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit die Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnte, u.a. darlegen müssen, welche einzelnen Tatsachen bei einer Aufforderung zur Ergänzung des Vertrags noch dargelegt oder bei eigenen Ermittlungen des Gerichts noch festgestellt worden wären (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 29.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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